Wenn Sie privat krankenversichert und / oder beihilfeberechtigt sind, werden die bei uns entstehenden Untersuchungs- und Behandlungskosten im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages oder der Ihrem Status zugrunde liegenden Beihilfebestimmungen häufig oder teilweise erstattet. Klären Sie eine mögliche Leistungserwartung bitte vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger. Grundsätzlich können wir für die Kostenerstattungen keine Garantie übernehmen.
Gesetzliche Krankenversicherungen (z.B. AOK, DAK, BKK, Techniker u. a.) erstatten unsere Leistungen nicht.
Untersuchungs- und Behandlungskosten
Grundlage unserer Gebührenabrechnug ist das Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker von 1985 (GeBüH). Da es in der heutigen Zeit unmöglich ist, für Lohn/Gehalt/Stundensatz von vor über 30Jahren seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sind auch wir Heilpraktiker gezwungen, unsere Untersuchungs- und Behandlungskosten der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen.
Sofern für einzelne Gebührenziffern Steigerungsfaktoren in Ansatz gebracht werden, informieren wir Sie vorher. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie bitte nach der Höhe der entstehenden Kosten. Wir möchten, dass Sie rundherum transparent und verständlich informiert sind.
Die Kosten einer umfangreichen Erstuntersuchung (Anamnesegespräch, Sichtung mitgebrachter Befunde, neuralkinesiologische/körperliche Untersuchung, nichtlineare computergestützte Systemdiagnostik, Zusammenfassung der Ergebnisse, Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise) werden bei einem kalkulierten Zeitaufwand von ca. 90 Minuten pauschal mit € 225,00 berechnet.
Ansonsten beträgt der aktuelle Stundensatz € 120,-. Für Gespräche und Beratungen mit geringerem Zeitaufwand werden pro angefangene 10 Minuten 20 € in Anrechnung gebracht.
Das gilt auch für telefonische Beratungen oder E-Mail-Anfragen. Davon ausgeschlossen sind Gespräche, Telefonkontakte und E-Mail-Anfragen, die dem Zustandekommen eines ersten Besuches in unserer Praxis dienen.
Da uns allerdings täglich sehr viele Telefonate erreichen, müssen wir häufig laufende Tätigkeit unterbrechen, Patientenunterlagen heraussuchen, uns einlesen und vieles mehr nebenbei erledigen.
Sämtliche Laborleistungen orientieren sich am 1,15 fachen Satz (oder weniger) der GoÄ – Gebührenordnung für Ärzte. Die Gebührenabrechnung erfolgt entweder direkt durch das beauftragte Labor oder über die mediserv Bank GmbH – Privatabrechnung und Bank für Heilberufe.
Gebührenrechnung
Die Abrechnung aller anderen Kosten erfolgt ebenfalls über die mediserv Bank GmbH – Privatabrechnung und Bank für Heilberufe.
Fällt es Ihnen schwer, die Untersuchungs- und Behandlungskosten zu entrichten? Sprechen Sie mit mediserv, Sie können z.B. den Rechnungsbetrag über 6 Monate zinsfrei finanzieren und in Teilbeträgen zurückzahlen. Das ist keine Selbstverständlichkeit jedoch sehr hilfreich für Patienten mit kleinerem Einkommen.
Sind Behandlungskosten steuerlich absetzbar?
Untersuchungs- und Behandlungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastungen“ vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden. Klären Sie diese Möglichkeit bitte mit Ihrem Finanzamt.